Bewerbungsvideo vom RAV finanzieren: So gehst du vor

Bewerbungstipps

Bewerbungsvideo RAV Finanzierung: Ein Thema, das erstaunlich wenige kennen, dabei lohnt sich für viele ein genauerer Blick. Viele Stellensuchende wissen nicht, dass sich das RAV an den Kosten für ein professionelles Bewerbungsvideo beteiligen kann. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, aber wer weiss, wie das Gesuch funktioniert, hat deutlich bessere Karten.

Bewerbungsvideo RAV: Was RAV-Finanzierung für ein Bewerbungsvideo bedeutet

Das RAV finanziert grundsätzlich keine fertigen Produkte, sondern arbeitsmarktliche Massnahmen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung. Ein Bewerbungsvideo mit Coaching kann als individueller Kurs eingestuft werden, wenn er deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt nachweisbar verbessert. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das RAV entscheidet im Einzelfall und nach Budget.

Wer ein Gesuch stellen kann

Ein Gesuch kannst du stellen, wenn du beim RAV als stellensuchend gemeldet bist. Die Kantone prüfen dabei vor allem, ob die Massnahme deine Vermittlungsfähigkeit erheblich verbessert. Das ist besonders dann relevant, wenn du aktuell erschwert vermittelbar bist, etwa nach längerer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt, bei einem Branchenwechsel oder wenn du dich mit viel Erfahrung neu positionierst.

So läuft das Gesuch ab

  1. Sprich das Vorhaben früh mit deiner RAV-Personalberatung an, bevor du irgendetwas buchst.
  2. Lade dir unseren Kursbeschrieb direkt herunter und reiche ihn ein.
  3. Reiche das Gesuch bei deiner RAV-Beratung ein, in der Regel mindestens 10 Tage vor Beginn (Fristen variieren je nach Kanton).
  4. Warte den Entscheid ab. Das RAV prüft Nutzen und Kosten und entscheidet nach Ermessen, ein Einspruch gegen einen abschlägigen Entscheid ist möglich.

Was in ein starkes Gesuch gehört

Deine RAV-Beratung entscheidet danach, ob die Massnahme deine Vermittlungsfähigkeit erheblich verbessert. Ein Gesuch überzeugt eher, wenn es konkret bleibt:

  • Eine klare Zielposition oder Zielbranche, auf die sich das Video bezieht
  • Eine kurze Begründung, warum ein Video deine Chancen verbessert, etwa weil Soft Skills im Lebenslauf nicht sichtbar werden
  • Eine Offerte mit nachvollziehbarem Leistungsbeschrieb statt einer reinen Preisangabe

Was wir für dein Gesuch vorbereiten

Für dein Gesuch steht dir unser Kursbeschrieb direkt zum Download bereit, den du 1:1 bei deiner RAV-Beratung einreichen kannst. Nur wenn deine RAV-Beratung zusätzlich eine individuelle Offerte verlangt, erstellen wir diese gerne auf Anfrage.

Wichtig zu wissen

Eine Kostenbeteiligung ist nie garantiert. Sie hängt vom Einzelfall, vom Kanton und vom Budget deines RAV ab. Kläre dein Vorhaben deshalb immer zuerst mit deiner RAV-Beratung ab, bevor du ein Paket buchst.

Willst du wissen, ob eine Kostenbeteiligung für dich infrage kommt? Buche ein unverbindliches Kennenlerngespräch, wir bereiten dir die passenden Unterlagen für deine RAV-Beratung vor.

Häufige Fragen zum Bewerbungsvideo RAV

Muss ich das Bewerbungsvideo zuerst selbst bezahlen? Das hängt vom Kanton und deiner RAV-Beratung ab, in vielen Fällen wird die Kostenbeteiligung direkt mit dem Anbieter abgerechnet. Kläre das am besten vorab konkret mit deiner RAV-Personalberatung.

Welchen Inhalt sollte mein Bewerbungsvideo dann haben? Ein durchdachter, persönlicher Text macht dabei den entscheidenden Unterschied. Wie du einen wirkungsvollen Text für dein Bewerbungsvideo aufbaust, erfährst du in unserem Beitrag zum Bewerbungsvideo-Text.

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