Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für «CV Video» – ein Angebot der Wasinger Media House GmbH (WMH)

 

Stand: 22.10.2025 – CH-8952 Zürich-Schlieren

 

  1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese AGB regeln die Rechtsbeziehung zwischen Kund:innen (nachfolgend «Kunde») und der Wasinger Media House GmbH, handelnd unter der Marke «CV Video».

1.2 Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Auftrags (Offerte, Auftragsbestätigung, Online-Buchung). Abweichungen bedürfen der Schriftform.

1.3 Mit Auftragserteilung anerkennt der Kunde die ausschliessliche Gültigkeit dieser AGB, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

 

  1. Leistungen, Auftragserteilung und Vertragsabschluss

 

2.1 Beauftragung schriftlich per Vertrag, unterschriebener/ bestätigter Offerte oder per E-Mail/Online-Buchung.

2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus Offerte/Bestellung (z. B. Paketwahl), inkl. Vorbereitungs-Coaching, Fragenkataloge/Script-Coaching, Dreh (Studio/On-Location/Remote), Schnitt, Untertitel, Thumbnails, Dateiformate.

2.3 Schriftliche Offerten von WMH sind verbindlich (Art. 3/4 OR). Mit schriftlicher Bestätigung gilt der Vertrag als zustande gekommen.

2.4 Änderungen/Mehraufwand: Führt Kundenwunsch zu Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzleistungen (z. B. zusätzliche Korrekturschleifen, längere Drehzeit, Zusatzversionen, neue Formate), wird der Mehraufwand nach vereinbartem Stunden-/Tagessatz bzw. gemäss Preisliste abgerechnet. Über absehbare Kostenüberschreitungen informiert WMH vorgängig schriftlich.

2.5 WMH darf zur Vertragserfüllung geeignete Dritte beiziehen (Erfüllungsgehilfen i. S. v. Art. 101 OR).

2.6 Eilfälle: Bei kurzfristigen Anfragen (≤ 72 Std. bis Dreh) kann ein Eilzuschlag bis zu 15 % des Paketpreises erhoben werden. (Hinweis: Gilt nicht für bereits bestätigte Standard-Slots im Studio.)

 

  1. Termine & Mitwirkungspflichten

 

3.1 Termine/Lieferfristen werden schriftlich bestätigt. Auftragsänderungen können Termine verschieben.

3.2 Der Kunde stellt rechtzeitig und vollständig alle benötigten Informationen/Unterlagen bereit (z. B. Lebenslauf-Kernpunkte, Corporate-Vorgaben, Logos, Fristen, gewünschte Plattformen, Sprachversionen).

3.3 Mitwirkung: pünktliches Erscheinen, vorbereitete Outfits/Styling, abgestimmter Drehort (bei On-Location), Einholen allfälliger Bewilligungen/Location-Freigaben sowie Einverständnisse Dritter, die im Video erkennbar sind.

3.4 Verzögerungen/Kosten infolge unvollständiger oder geänderter Angaben trägt der Kunde.

3.5 Höhere Gewalt (z. B. Krankheit, behördliche Anordnungen, Naturereignisse) berechtigt zur Anpassung von Terminen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; bei abgesagten Events/Terminen gelten Ziff. 7.

 

  1. Leistungsumfang, Abnahme & Korrekturen

 

4.1 Die im Paket/der Offerte definierten Deliverables (z. B. 1 Hauptvideo, 1 Kurzfassung, 1 Thumbnail, SRT-Untertitel) werden in der technisch üblichen Qualität geliefert (Dateiformate gemäss Offerte).

4.2 Korrekturen: 1 Korrekturschleife ist inbegriffen (inhaltliche/typografische Anpassungen, Cuts, Titel, Untertitelkorrekturen in angemessenem Umfang). Weitere Schleifen/grundlegende Script- oder Strukturänderungen gelten als Zusatzleistung.

4.3 Abnahme: Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innert 15 Tagen nach Lieferung schriftlich verweigert wird. Nach Fristablauf gilt das Ergebnis als abgenommen und wird fakturiert.

4.4 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt Nachbesserung. Verweigert der Kunde sodann die Abnahme und tritt zurück, behält WMH den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/erbrachte Arbeiten zzgl. Annullierungsgebühr gemäss Ziff. 7.

 

  1. Preise, Zahlung & Fälligkeit

 

5.1 Preise gemäss Offerte/Preisliste, zuzüglich gesetzlicher MWST. Nebenleistungen (z. B. zusätzliche Fassungen, Express-Lieferung, Make-up, Studio-/Location-Mieten, Sprecher/Musiklizenzen) werden separat ausgewiesen.

5.2 Zahlungsmodalitäten:

– Online-Buchungen/Standard-Pakete: in der Regel 100 % bei Buchung (sofern nicht anders vereinbart).

– Projektbasierte Aufträge gemäss Offerte (Raten/Anzahlungen): sofern vereinbart 50 % bei Auftragserteilung, Rest bei Abnahme.

5.3 Zahlungsziel: 30 Tage ab Rechnungsdatum (Art. 102–109 OR). Bei Zahlungsverzug kann WMH Leistungen zurückhalten und Verzugszinsen/ Mahnspesen erheben.

 

  1. Drittleistungen & Fremdkosten

 

6.1 Nach Aufwand zusätzlich: Location-Mieten, Reise-/Transportkosten, Make-up/Styling, Talent-/Statist:innen, Musik-/Font-/Stock-Lizenzen, Studioverlängerungen, Teleprompter-Operator, Übersetzungen, barrierefreie Zusatzformate usw., sofern nicht ausdrücklich im Paket enthalten.

6.2 Lizenzen Dritter (Musik, Fonts, Stock-Footage) richten sich nach deren Bedingungen; allfällige Mehr-/Folgenutzungen sind durch den Kunden zu lizenzieren.

 

  1. Umbuchung, Stornierung & No-Show

 

7.1 Retainer: Bei Buchung ist ein nicht rückerstattbarer Retainer von 30 % des Paketpreises fällig (anrechenbar bei Durchführung oder Umbuchung).

7.2 Umbuchungen: Eine Umbuchung bis 7 Tage vor Termin ist einmalig kostenfrei möglich. Weitere Umbuchungen oder Umbuchungen ≤ 7 Tage vor Termin werden mit einer Umbuchungspauschale von CHF 150.– pro Umbuchung belastet.

7.3 Stornierungen (Entschädigung vom bestätigten Auftragswert):

> 7 Tage: Verfall des Retainers.

7–3 Tage: 50 % (der bereits geleistete Retainer wird angerechnet).

< 72 Stunden: 100 %.

7.4 No-Show: 100 %.

7.5 Dritt-/Studiokosten: Bereits ausgelöste Studio-, Location-, Dienstleister- oder Lizenzkosten werden zusätzlich verrechnet.

7.6 Gutschrift (optional): Nicht genutzte, aber bezahlte Leistungen können – soweit organisatorisch möglich – innerhalb von 12 Monaten angerechnet werden.

7.7 Kulanz (optional): Bei nachgewiesener Krankheit ist eine kostenfreie Umbuchung möglich.

 

  1. Rechte an Aufnahmen, Skripten & Rohdaten

 

8.1 Urheberrechte an Konzepten, Fragenkatalogen, Scripts, Grafiken, Animationen, Fotos, Filmen und Schnittfassungen verbleiben bei WMH.

8.2 Sofern nicht anders vereinbart und nach vollständiger Bezahlung, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht am finalen Video/ den finalen Assets für persönliche Bewerbungszwecke (z. B. Bewerbungen, persönliche Website/Portfolio, LinkedIn/Xing-Profil, Einbettung in digitale CVs).

8.3 Nicht umfasst sind bezahlte Werbeanzeigen (Ads), Employer-Branding-Kampagnen Dritter, TV-Ausstrahlung, Kino, Out-of-Home oder die Nutzung durch Vermittler/ Arbeitgeber/Agenturen. Dafür ist eine erweiterte Lizenz gemäss Offerte zu vereinbaren.

8.4 Rohmaterial (RAW/Projektdateien) ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Herausgabe kann gegen Kostenersatz und gesonderte Vereinbarung erfolgen.

8.5 Rechte Dritter (Musik, Fonts, Stock, Marken, Persönlichkeitsrechte etc.) sind gesondert zu klären/lizenzieren; der Kunde haftet für von ihm gelieferte Inhalte/Vorlagen und stellt WMH diesbezüglich frei.

 

  1. Referenznutzung durch WMH

 

Aus Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte/Datenschutz verwendet WMH CV-Videos nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Kunden als Referenz (Website, Social Media, Showreel, Pitches). Eine allfällige NDA hat Vorrang; läuft diese ab, bedarf es weiterhin der individuellen Zustimmung.

 

  1. Datenschutz & Persönlichkeitsrechte

 

10.1 WMH verarbeitet Personendaten gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und – soweit anwendbar – DSGVO. Details ergeben sich aus der separaten Datenschutz­erklärung (Website).

10.2 Der Kunde sichert zu, über die Bild-/Tonaufnahmen informiert zu sein und einzuwilligen; bei Mitwirkung Dritter (z. B. O-Ton, Co-Appearances) holt der Kunde deren Einwilligungen ein.

10.3 Aufbewahrung: Projekt- und Rohdaten werden in der Regel für die vertragsgemässe Dauer sowie zur Sicherung/Beweissicherung gespeichert; auf Wunsch können wir nach Projektabschluss eine frühzeitige Löschung/Anonymisierung vereinbaren, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

 

  1. Sorgfalt, Gewährleistung & Haftung

 

11.1 WMH erbringt Leistungen sorgfältig und fachgerecht.

11.2 WMH haftet nicht, wenn

– der vereinbarte Leistungsumfang geliefert/abgenommen wurde;

– Fehler ausserhalb des Einflussbereichs liegen (z. B. Plattform-/Account-/Policy-Änderungen bei YouTube/LinkedIn, Upload-/Codec-Restriktionen);

– Abweichungen auf ausdrücklichem Kundenwunsch beruhen;

– vom Kunden gelieferte Inhalte Rechte Dritter verletzen.

11.3 Haftungsbegrenzung: Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Wert der jeweiligen Leistung beschränkt; indirekte Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Keine Zusicherung für beruflichen Erfolg/Job-Erhalt.

11.4 Sicherheits-/Hausordnungen am Drehort sind einzuhalten; der Kunde stellt eine sichere Arbeitsumgebung sicher.

 

  1. Abtretung & Übertragung

 

Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei abgetreten/übertragen werden. Ausgenommen ist der Einsatz von Erfüllungsgehilfen (Ziff. 2.5).

 

  1. Treue- und Geheimhaltungspflicht

 

WMH behandelt alle anvertrauten oder erarbeiteten Informationen vertraulich. Gleiches gilt wechselseitig für interne Informationen/Preise/Workflows von WMH.

 

  1. Schlussbestimmungen, Recht & Gerichtsstand

 

14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Unwirksame Klauseln werden durch wirksame ersetzt, die ihrem Sinn wirtschaftlich am nächsten kommen.

14.2 Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist das für den Sitz der WMH örtlich zuständige Gericht.